Samstag, 24. Januar 2015

Kofferrichtlinien – Welche Beschränkungen gibt es in Flugzeugen?


Jeder, der mit dem Flugzeug verreist, sei es geschäftlich oder privat, muss sich Gedanken darüber machen, welche Gegenstände er in den Metallvogel nehmen darf, welches Gepäck in den Flugzeugladeraum gehört und was zu Hause bleiben muss. Folgende Aufzählung hat gewiss keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll sie jedoch gewisse Ansatzpunkte liefert, die dem ein oder anderen eventuell von Nutzen sind.

Wer im übrigen noch auf der Suche nach einem passenden Reisekoffer ist, hat in diesem Reisekoffer Testportal http://reisekoffer-test.info die Möglichkeit, sich kostenlos beraten zulassen. Selbiges gilt für Reisetaschen mit Rollen (sog. Weichschalentrolleys) auf dieser Seite.

So, genug geschwafelt, legen wir los!


Als Handgepäck darf transportiert werden

Die kleinen Handgepäckskoffer sind dazu gedacht, Kleidung, welche bei Temperaturänderungen womöglich benötigt wird, sowie Gegenstände zum Zeitvertreib wie Bücher oder Kindle Ebook Reader bei sich zu haben. Was nicht mitgenommen werden darf, sind Flüssigkeiten. Vorrausgesetzt sie befinden sich nicht in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte. 

Viel bedeutender als die Utensilien, die nun in den Koffer dürfen, ist die Frage nach der Größe des Gepäckstücks. Hier sind die Regelungen unter der einzelnen Airlines leider nicht einheitlich. Doch als Standardmaß kann ich eine Maximalgröße von 54x40x20cm weitergeben. Sicherheitshalber, sofern Sie die genauen Vorschriften der Airline nicht kennen, sollte eine maximale Gewichtsgrenze von 8kg eingehalten werden - auch wenn bei 90% der Fluggesellschafen 10 Kilogramm erlaubt sind. 


Das darf keinesfall ins Flugzeug  


Es gibt eine Hand voll potentiell gefährliche Stoffe oder die Gegenstände, welches weder im Handgepäck noch im Reisekoffer im Laderaum transportiert werden darf. 
Dabei handelt es sich um ätzende und natürlich radioaktive Stoffe. Auch Waffen und Munition darf nicht 'mitgeflogen' werden. 

Generell sind als Gefahrengut klassifizierte Stoffe verboten. Überraschend ist vielleicht für den ein oder anderen, dass Feuerzeuge und Streichhölzer sehr wohl mitgenommen werden dürfen, allerdings nur unmittelbar am Körper und nicht in Reisetasche bzw. einem Trolley.